Gemeinschaftsarbeit
Gemeinschaftsarbeit ist Arbeit in der Gemeinschaft aber vor allem auch Arbeit für die Gemeinschaft. Insbesondere wird in der Gemeinschaftsarbeit die gemeinsam genutzte Anlage instand gehalten. Jedes aktive Mitglied (=Kleingartenpächter) ist verpflichtet, 10 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr zu leisten. Ausgenommen sind Gartenfreunde über 70, das Jahr des 70. Geburtstages ist das letzte, in dem Gemeinschaftsarbeit geleistet werden muss.